
Halteverbot im Bereich des Försterweges
Seit einigen Tagen ist im Bereich des Försterweges ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
Hierbei handelt es sich nicht etwa um eine Schikane des Vorstands, sondern es erfolgte damit die Umsetzung feuerpolizeilicher Vorgaben.
Die freie Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zu den anliegenden Gärten ist seitens Verein zu gewährleisten. Der betroffene Bereich ist entsprechend ausgeschildert.
Bei Nichteinhaltung liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, die mit einem Verwarngeld geahndet wird.
Außerdem muss damit gerechnet werden, dass die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Gleiches gilt für unerlaubt abgestellte Hänger.
Der Vorstand stellt bei begründeter Notwendigkeit eine Sondererlaubnis für das zeitlich begrenzte Halten / Parken in diesem Bereich aus.
Dafür ist es erforderlich, dass sich der Antragsteller mindestens 48 Stunden vor dem vorgesehenen Termin mit dem Vorstand in Verbindung setzt ( am besten per Mail vorstand@kgv-tannenkamp.de ) mit Angabe des Namens, des Fahrzeugkennzeichens, des Datums und der voraussichtlichen Parkdauer ( Beginn und Ende ).
Wir weisen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass sich der Vereins dieser Maßnahme nicht entziehen konnte und bitten um Verständnis.
04.08.2026
Der Vorstand
