Die Liste der freien Gärten in unserem Verein kann HIER abgerufen werden.

Ein Übersichtsplan unserer Vereinsanlage ist HIER abrufbar.

Einige ergänzende Angaben zur Pacht und zur Mitgliedschaft in unserem Verein: 

( Stand:Oktober 2023 )

Die Verpachtung von Kleingärten in unserem Verein ist nur an Personen mit dem Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover möglich.

Für die Mitgliedschaft in unserem Verein wird eine Aufnahmegebühr von 75,00 € erhoben.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass zum Bewerbungsgespräch mit.
Zusätzlich sind alle geltenden Pacht-, Vereins- und Versicherungskosten für das laufende Kalenderjahr im Voraus zu entrichten.

Die Pacht beträgt pro qm Kleingartenfläche z.Zt. 0,50 €.

Der Vereinsbeitrag beträgt 60,00 €, an den Bezirksverband Hannover der Kleingärtner sind 30,00 € jährlich zu zahlen.Darin enthalten ist der Preis für den monatlichen Bezug der Verbandszeitung "Garten und Familie in Hannover".
Die Gartenzeitung ist das offizielle Organ der im Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenvereine und der Bezug ist nicht abwählbar.

Außerdem wird für die Rahmenversicherung für Feuer/Einbruchdiebstahl/Sturm  und Unfallschutz ein Betrag von jährlich 101,10 € erhoben.
Der Gesamtbetrag für Pacht, Beitrag, Versicherungs- und Verbandsabgaben wird jeweils zum 30.11. eines Jahres fällig.

Zweimal pro Jahr ist eine vierstündige Gemeinschaftsarbeit abzuleisten. Bei Nichtableistung wird ein Betrag von jeweils 60,00 € pro Halbjahr in Rechnung gestellt.

Alle Gärten sind mit Stromanschluss versehen.
Die Verbrauchskosten betragen aktuell 0,42 €  pro kWh.

Die jährliche Grundgebühr beträgt z.Zt. 36,00 €.
Bei Übernahme Gartens ist zusätzlich zum Kaufpreis eine Stromanschlusspauschale an den bisherigen Pächter zu zahlen.
Diese richtet sich nach den seinerzeit bei Erstellung der Stromversorgung entstandenen Kosten und beträgt zwischen 430,00 € und 1280,00 €.

Wichtiger Hinweis:

Vorsorglich weisen wir alle Interessenten darauf hin, dass dringend empfohlen wird, vor der offiziellen Übernahme des Pachtgrundstücks im Rahmen der Vorstandssprechstunde beim Vorstand des Vereins mit dem bisherigen Pächter keinerlei vertragliche Vereinbarungen zum Verkaufspreis zu treffen.
Häufig gibt es bei Aufgabe eines Pachtgartens  - durch illegale Anbauten, durch übergroße Lauben, zu entfernende Anpflanzungen etc. -  für den bisherigen Pächter erhebliche Auflagen zur Beseitigung der Mängel, die bei der Wertermittlung festgestellt wurden.
Sofern nun bereits eine Kaufsumme vereinbart – und ggf. sogar bereits gezahlt – wurde, fallen die Kosten für die Beseitigung der Mängel dem neuen Pächter zur Last. Dafür ist von diesem beim Verein eine - im Regelfall nicht unerhebliche - Kaution zu hinterlegen, die erst nach nachgewiesener Beseitigung der Auflagen zurückgezahlt wird. Die Nichterfüllung der Auflagen in der bei der offiziellen Übernahme genannten Frist wird im Regelfall  zur Kündigung des Pachtverhältnisses führen. Eine Rückzahlung erfolgt in diesem Fall nicht.