Einige ergänzende Angaben zur Pacht und zur Mitgliedschaft in unserem Verein:
( Stand:5.11.2022 )
Für die Mitgliedschaft in unserem Verein wird eine Aufnahmegebühr von 75,00 € erhoben. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass zum Bewerbungsgespräch mit. Zusätzlich sind alle geltenden Pacht-, Vereins- und Versicherungsgebühren für das laufende Kalenderjahr im Voraus zu entrichten.
Die Pacht beträgt pro qm Kleingartenfläche 0,50 €.
Der Vereinsbeitrag beträgt 41,50 €, an den Bezirksverband Hannover der Kleingärtner sind 30,00 € jährlich zu zahlen.Darin enthalten ist der Preis für den monatlichen Bezug der Verbandszeitung "Garten und Familie in Hannover". Die Gartenzeitung ist das offizielle Organ der im Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenvereine und der Bezug ist nicht abwählbar.
Außerdem wird für die Rahmenversicherung für Feuer/Einbruchdiebstahl/Sturm und Unfallschutz ein Betrag von jährlich 101,10 € erhoben. Der Gesamtbetrag für Pacht, Beitrag, Versicherungs- und Verbandsabgaben wird jeweils zum 30.11. eines Jahres fällig.
Zweimal pro Jahr ist eine vierstündige Gemeinschaftsarbeit abzuleisten. Bei Nichtableistung wird ein Betrag von jeweils 60,00 € pro Halbjahr in Rechnung gestellt.
Alle Gärten sind mit Stromanschluss versehen. Die Verbrauchskosten betragen aktuell 0,42 € pro kWh.
Die jährliche Grundgebühr beträgt z.Zt. 36,00 €. Bei Übernahme Gartens ist zusätzlich zum Kaufpreis eine Stromanschlusspauschale an den bisherigen Pächter zu zahlen. Diese richtet sich nach den seinerzeit bei Erstellung der Stromversorgung entstandenen Kosten und beträgt zwischen 430,00 € und 1280,00 €.
Zu den Abrissen: Die Wertermittlung eines Kleingartengrundstückes erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen auf Grundlage festgelegter Bewertungsrichtlinien. Häufig wurden von den Vorpächtern "nicht genehmigte Anbauten", also Veränderungen an den Baulichkeiten, die nicht den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und der festgelegten Richtlinien entsprechen, vorgenommen. Auch nicht vorgesehene Bepflanzungen, z.B. Waldbäume, können zu einer Wertminderung führen. Diese Mängel sind grundsätzlich - sofern aus anderen Gründen hier keine Hinderungsgründe vorliegen - innerhalb eines Jahres zu entfernen. Je nach Bewertung der Mängel in der Schätzung kann so - nach erneuter Beurteilung durch den Vorstand des Vereins - der Wert des Kleingartengrundstückes entsprechend erhöht werden.
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