Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
vorsorglich folgender Hinweis des Vorstands unseres Vereins zum Thema „Heckenschnitt“: Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt der Hecke in diesem Frühjahr nur noch bis 29.Februar erlaubt, danach darf lediglich ein „Form-und Pflegeschnitt“ erfolgen. Die Gartenordnung Hannover sieht unter Punkt 3.2 vor, dass die Höhe der Hecke 1,20 m nicht übersteigen soll. Ein sehr interessanter Artikel zum Thema Heckenschnitt ist auf der Internet-Präsenz des NDR zu finden. ( https://www.ndr.de/ratgeber/garten/zierpflanzen/Hecken-im-Sommer-in-Form-schneiden,heckenschnitt100.html )
***************************************************************************
Zur Hochwasserlage in unserer Kolonie: ( Stand Juni 2024 )
Die Hochwasserlage ist behoben, es gibt seitens LH Hannover keine besonderen Einschränkungen mehr. Bitte beachten: Unabhängig davon ist lt. Gartenordnung Hannover das Befahren der Koloniewege mit Motorfahrzeugen grundsätzlich untersagt. Eine Zufahrtsgenehmigung wird in Einzelfällen vom Vorstand des Vereins erteilt.
|